Rechtsprechung
BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung eines vorherigen Zeitsoldaten als Kriegsdienstverweigerer - Mindestanforderungen an die Angabe der für die richterliche Überzeugung leitend gewesenen Gründe im Urteil - Besondere Bedeutung der Sichtung und kritischen Würdigung des Parteivorbringens und der ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 06.02.1978 - 6 B 36.77
Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83
Das Urteil muß deshalb in nachprüfbarer Weise deutlich machen, daß es die - insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten - Grundsätze für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 und 60, 278 und 336) auf die Person des jeweiligen Klägers individuell und zutreffend angewandt hat. - BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80
Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall - …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83
Wie der erkennende Senat in BVerwGE 61, 365 ff., 368 [BVerwG 18.02.1981 - 6 C 159/80] näher ausgeführt hat, kommt in Kriegsdienstverweigerungssachen der Sichtung und kritischen Würdigung des Parteivorbringens und der sonstigen Umstände des Einzelfalles besondere Bedeutung zu. - BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80
Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83
Das Urteil muß deshalb in nachprüfbarer Weise deutlich machen, daß es die - insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten - Grundsätze für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (vgl. insbesondere BVerwGE 55, 217 und 60, 278 und 336) auf die Person des jeweiligen Klägers individuell und zutreffend angewandt hat.
- BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83
Der beschließende Senat hat in seinen Urteilen vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120), vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - entschieden, die Tatsache, daß ein Wehrpflichtigter erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, sei nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt. - BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83
Der beschließende Senat hat in seinen Urteilen vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120), vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - entschieden, die Tatsache, daß ein Wehrpflichtigter erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, sei nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt. - BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80
Auszug aus BVerwG, 17.02.1984 - 6 CB 36.83
Der beschließende Senat hat in seinen Urteilen vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120), vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - entschieden, die Tatsache, daß ein Wehrpflichtigter erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, sei nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt.
- BVerwG, 20.06.1984 - 6 C 110.83
Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteilsgrundlage - Beweiswürdigung - …
Bei der Entscheidung über den Umfang der Beweisaufnahme und bei der Würdigung des Beweisergebnisses hätte das Verwaltungsgericht berücksichtigen müssen, daß nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - sowie Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 6 CB 36.83 -) die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger und auch ein Soldat auf Zeit erst nach Beginn seines Wehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme ist, er lehne den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ab. - BVerwG, 22.05.1984 - 6 CB 21.84
Geltendmachung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung nach Beginn des …
Die im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne des Art. 4 Abs. 3 GG durch einen Wehrpflichtigen, der seinen Grundwehrdienst widerspruchslos angetreten oder ihn bereits ohne größere Schwierigkeiten abgeleistet hat, stehenden Fragen sind jedoch in den von der Beschwerde erwähnten sowie in weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - , vom 28. Juli 1981 - BVerwG 6 C 188.80 - sowie vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - und aus neuerer Zeit Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 6 CB 36.83 -)weitgehend geklärt; der vorliegende Fall wirft im Zusammenhang hiermit keine weiteren Rechtsfragen auf, die bei Zulassung der Revision rechtsgrundsätzlich zu klären wären. - BVerwG, 05.07.1984 - 6 B 17.84
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als …
Nach dieser Rechtsprechung kann die vollständige Ableistung des Friedenswehrdienstes als Beweisanzeichen dafür gewertet werden, daß eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht vorliegt (vgl. Urteile vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120] sowie vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 - und aus neuerer Zeit Beschluß vom 17. Februar 1984 - BVerwG 6 CB 36.83 -).